Krankenfahrten Weilburg – sicher zur Behandlung.
Wir bringen Sie zuverlässig und komfortabel zu Arzt, Krankenhaus, Reha oder Nachsorgeterminen. Mit Verordnung Ihres Arztes rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt ist eine medizinisch notwendige Beförderung von Patientinnen und Patienten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Im Unterschied zum Krankentransport wird sie ohne medizinisch-fachliche Betreuung durchgeführt – als komfortable Fahrt im Mietwagen oder Taxi mit erfahrenem Fahrer.
Wer hat Anspruch auf eine Krankenfahrt?
Die Krankenkasse übernimmt in folgenden Fällen die Kosten – mit ärztlicher Verordnung:
- Stationäre Aufnahmen und Entlassungen
- Ambulante Operationen mit voraussichtlich notwendiger Nachbetreuung
- Onkologische Strahlen- und Chemotherapie
- Dialysebehandlungen
- Patienten mit Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5
- Patienten mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H)
So einfach läuft Ihre Krankenfahrt ab
- Ärztliche Verordnung – Sie erhalten von Ihrem Arzt das Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4).
- Anruf bei uns – Sie buchen Ihre Fahrt unter 06471 41166. Wir nehmen alle Daten auf.
- Abholung & Fahrt – Wir holen Sie pünktlich zu Hause ab und bringen Sie sicher zum Behandlungsort und auf Wunsch wieder zurück.
- Abrechnung – Sie übergeben uns die Verordnung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € (sofern Sie nicht befreit sind).
Mit welchen Krankenkassen arbeiten wir zusammen?
Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen, darunter:
- AOK Hessen
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- IKK classic
- BKK-Verbundkassen
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Knappschaft, hkk und weitere
Auch Berufsgenossenschaften (BG-Fahrten nach Arbeitsunfällen) und private Krankenversicherungen sind möglich – fragen Sie uns einfach.
Was sollten Sie zur Fahrt mitbringen?
- Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
- Verordnungsschein (Muster 4)
- Ggf. Befreiungsausweis von der Zuzahlung
- Persönliche Medikamente / Hilfsmittel
Hinweis: Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Lassen Sie sich die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse vorab bestätigen – wir helfen Ihnen gerne dabei.
Wohin fahren wir?
Wir fahren Sie zu allen relevanten Kliniken und Praxen in der Region – u. a.:
- Kreiskrankenhaus Weilburg
- Vitos Klinik Weilmünster
- Sankt-Vincenz-Krankenhaus Limburg
- Lahn-Dill-Kliniken Wetzlar
- Universitätsklinikum Gießen und Marburg
- Reha-Kliniken in Bad Camberg, Bad Endbach, Wetzlar und weitere